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Portugal-Impressionen
Blick von der Bar im Vila Domilu

Carvoeiro und Umgebung 2009
Carvoeiro

Carvoeiro und Umgebung 2009
Vila Domilu

Carvoeiro und Umgebung 2009


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Alt 16.10.2009, 13:54   #31 (Permalink)
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Benutzerbild von El Muto
 
Registriert seit: 08.09.2009
Ort: Coimbra
Beiträge: 160
Standard

Nur so als Nachtrag:

Den vollständigen Código Civil, in dem die letzten Änderungen zum Mietrecht berücksichtigt sind, kann man z.B. hier finden:

Portolegal.com - Código Civil Português

Um Wohnungsvermietung konkret geht es ab
SECÇÃO VII
Arrendamento de prédios urbanos
Artigo 1064.º

Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur in sehr speziellen Fällen kündigen, und in jedem Fall mit mindestens einem Jahr Ankündigungsfrist, meistens sogar 5 Jahre. Eigenbedarf z.B. ist auch nur in sehr engen Grenzen geltend zu machen. Ausnahmen gibt es nur, wenn man die Miete nicht zahlt, die Wohnung ruiniert und solche Sachen (Artigo 1083º)

Der Mieter kann jeden Mietvertrag ab sechs Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses innerhalb von 120 Tagen kündigen.

Bei Ferienwohnungen gelten in der Tat andere Regelungen - die stehen auch alle da drin...
__________________
Viele Grüße aus Coimbra
El Muto

Ó Coimbra do Mondego e dos amores que eu lá tive
quem te não viu anda cego
quem te não ama não vive (Zeca Afonso)
El Muto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2010, 08:13   #32 (Permalink)
Forianer
 
Registriert seit: 02.07.2010
Beiträge: 59
Standard Mieter

Zitat:
Zitat von RalfYLena Beitrag anzeigen
Freunde von mir haben in ihrer Wohnung einen Mieter, der nicht zahlt.

1. Mietrückstand 3 Monate
2. Mieter offenbar nie zu Hause
(niemand öffnet die Tür)
3. Polizei angerufen und um Beistand gebeten.
4. Polizeibeamte kommen und sind Zeugen.
5. Tür aufgebrochen (Polizei dabei)
6. Hab & Gut des Mieters in die Mülltonne geworfen (Polizei dabei)
7. Neues Schloss eingesetzt, Wohnung gesäubert.
8. Neuer Mieter bezieht Wohnung.
9. Fertig.

Ein Rechtsweg wie aus einem Märchenbuch.....
Sehr guter Rechtsweg ! Hierzu eine Frage: Wie kann ich als Vermieter nachpruefen, ob mein neuer Mieter "sauber" (vorherige Mietschulden, sonstige Probleme) ist ?

Gruesse
lobo
lobo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2010, 10:59   #33 (Permalink)
HJB
Forianer
 
Benutzerbild von HJB
 
Registriert seit: 15.09.2009
Ort: Algarve / Schl.-Holstein
Beiträge: 1.026
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Den Beitrag von Ralph fasst bitte als satirischen Beitrag auf!!
Der geschilderte "Weg" ist grundsätzlich kein "Rechtsweg" sondern wie in D auch "verbotene Eigenmacht"!

Wohlgemerkt grundsätzlich!
Im geschilderten Fall mögen ja besondere Umstände vorgelegen haben, die in der Fallbeschreibung jedoch nicht festgehalten sind.

Entsprechende Bedenken hatte schon euzinho angemeldet.
__________________
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