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Auswandern, Leben und Arbeiten
Ob Dauerurlaub und begrenzter Job-Aufenthalt, um Umzug innerhalb der EU oder Lebensabend im Süden: Hier finden Sie Wissenswertes zum längeren Aufenthalt in Portugal.
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Alt 19.10.2009, 13:15   #1 (Permalink)
Forianer
 
Benutzerbild von Doris
 
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Standard Legalisierung eines KFZ in Portugal

bevor ich hier den Vorgang schildere, ich habe nach diesen Schritten 2 Autos legalisiert. Eins im Mai 2004 und das andere im Nov/Dez 2007. Dauer ca. 3 Wochen.


1. Finanzamt folgende Formulare besorgen

Certidao das Financas com rendimentos 3 ultimos anos
Certidao das Financas atestando a inexistencia de dividas
Declaracao Financeis se está ou nao colectado em alguma activas comercial

Kosten ca. 25 euro

Anschließend Seguranca Social
Certidao da Seguranca Social atestando a inexistencia de dividas
Kostenlos

2.
TÜV- Abnahme Mod 1402 und COC

Kosten ca. 68 Euro

3.
DGV vorläufige Homologacao Nr besorgen

4.
Zoll folgende Papiere besorgen
Declaracao de nao cedencia, oneracao, doacao e transmissao (kostenlos)
Declaracao da data da entrada no Pais (kostenlos)
Declaracao do valor comercfial do veiculo (kostenlos
Declaracao Aduaneira de Veicolo- DAV 2105 Euro 2,70

Weitere Vorlagen für den Zoll
KFZ-Brief plus 2 Kopien
KFZ-Schein plus 2 Kopien
Personalausweis oder Pass plus 2 Kopien
Contribuinte plus 2 Kopien
COC
TÜV (mod 1402)
Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
Rechnungen oder Gehaltsmitteilungen vom laufenden Jahr sowie der letzen 2 Jahre aus Deutschland (jeweils 1)

Erhalt der Matricula (Kennzeichen)

Zur DGV

Alle nötigen Papiere abgeben zur Erstellung der Livrete 33,00 Euro

Kosten ohne Spesen ca. 130,00 EUro Ende 2007
__________________
Doris

viva SLB

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Alt 19.10.2009, 14:11   #2 (Permalink)
Forumshexe
 
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oi doris -
vielen dank.
jetzt haben wirs endlich mal zusammengefasst und sogar mit kostenplan.
__________________
um abraço da Chica, der forums
tlm: +351 91 993 1234


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Alt 19.10.2009, 14:17   #3 (Permalink)
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moin

Gefällt mir auch sehr gut, allerdings ist seit einiger Zeit dies:

Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

nicht mehr notwendig, da die ersten 5 Jahre als vorläufige residencia gelten, vereinfachtes Verfahren, kann bei der câmara municipal erledigt werden.

LG Martin
Martinix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2009, 14:40   #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von MartinX Beitrag anzeigen
moin

Gefällt mir auch sehr gut, allerdings ist seit einiger Zeit dies:

Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

nicht mehr notwendig, da die ersten 5 Jahre als vorläufige residencia gelten, vereinfachtes Verfahren, kann bei der câmara municipal erledigt werden.

LG Martin
Was hat denn die vorläufige Residencia mit der Abmeldung Deines Wohnortes in Deutschland zu tun. Hier geht es ja um die Einsparung der Einfuhrkosten, oder sehe ich da was falsch.
__________________
Doris

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Alt 19.10.2009, 14:42   #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Chica Beitrag anzeigen
oi doris -
vielen dank.
jetzt haben wirs endlich mal zusammengefasst und sogar mit kostenplan.
Oi Chica, der Kostenplan ist aber ohne Garantie, da es schon 2 Jahre her ist.
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Doris

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Alt 19.10.2009, 16:47   #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Doris Beitrag anzeigen
Was hat denn die vorläufige Residencia mit der Abmeldung Deines Wohnortes in Deutschland zu tun. Hier geht es ja um die Einsparung der Einfuhrkosten, oder sehe ich da was falsch.
moin

Kann sein, dass ich was falsch verstehe:

Einsparung der Zulassungssteuer bei Mitnahme als Umzugsgut. DAS geht nur mit residencia. Und diese erfordert heute nicht mehr die Abmeldung in D.

Da Du nix von Zulassungssteuer gesagt hast, gehe ich davon aus, dass es sich um Umzugsgut handelt. MIT Zulassungssteuer sieht die Kostenrechnung allerdings anders aus - ganz anders.

Tip: Homologation kann man sich günstiger bei der DEKRA besorgen, habe da auch keine aktuellen Preise, war aber (2004) etwa 50€. Homologation beim Händler war da >100€ wenn ich mich recht erinnere 140€.

LG Martin
Martinix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2009, 16:51   #7 (Permalink)
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moin nochmal

habs mir nochmal genauer durchgelesen und komme garnicht mehr klar!
Allein die DUC kostet schon 63€.
Also ich passe und ziehe meine Bemerkungen zurück, hier ist von was völlig anderem die Rede.

Nichts für ungut - LG Martin
Martinix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2009, 17:34   #8 (Permalink)
Forianer
 
Benutzerbild von Doris
 
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Hallo Martin,
Du hast da wohl wirklich was falsch verstanden. Bei meiner Erklärung geht es darum wie man keine Einfuhrsteuer zahlen muss.

Das DUC, worüber Du schreibst behandelt die Zulassungssteuer.
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Doris

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Doris ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2009, 19:07   #9 (Permalink)
Forianer
 
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moin

Sorry, DUC ist falsch, gemeint hatte ich DUA,
documento unico de automovel.

DUC ist documento unico de cobrança. Mein Fehler!

Aber was ist Einfuhrsteuer?!

Wo bei den finaças (online) finde ich die denn?

LG Martin
Martinix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2009, 20:04   #10 (Permalink)
Majestixx
 
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Hallo MartinX

für die Beantragung der Residencia brauchst man in der Tat keine Abmeldebescheinigung aus D.

Will man aber ein Fahrzeug als Umzugsgut in Portugal steuerbefreit einführen, verlangt die Behörde sehr wohl eine Abmeldebescheinigung, weil man muss beweisen können, dass der Umzug tatsächlich stattfindet oder stattgefunden hat.

Wolfgang
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Stichworte
Behörden & Ämter, Recht, Steuern

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