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18.09.2009 10:47 #1
Mietvertrag
Hi Forum,
werde ein haus mieten ab 1. nov. und habe einen mietvertrag über 3 jahre bekommen (wurde vom Anwalt gemacht).
Es sind alle üblichen sache dort geregelt wie bezahung der miete und kaution.
desweiteren steht dort, sollte der eigentümer das haus verkaufen, so bleiben mir 3 monate zum auszuziehen.
ich meinte, irgendwo gelesen zu haben, das der vermieter mir nur im ersten jahr kündigen kann oder wenn ich meine miete nicht zahle.
egal ob ich was anderes im vertrag stehen habe oder nicht. diese kündigungsregelung bei verkauf ist nicht rechtens.
Vielleicht hat ja einer von euch auch schon mal davon gehört oder es liesst hier zufällig ein anwalt mit, der mir da nähere auskünfte geben kann.
Vielen dank erst mal
waldfee
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18.09.2009 11:34 #2Vasco1Gast
Na Waldfee -haste da nicht schon eine Antwort bekommen !
Warum unterschreibst Du was , was Dir nicht passt ??
Die Parteien bestimmen die Mietzeit und die Höhe des Mietzinses.Bei einem befristeten Vertrag darf die Mietzeit zwischen drei und dreißig Jahren liegen. Davon ausgenommen sind Mietobjekte, die vom Mieter nicht als ständige Unterkunft genutzt werden. Wird ein Haus oder eine Wohnung demnach zum Beispiel als Ferienunterkunft gemietet, kann die Vertragslaufzeit auch unter drei Jahren liegen.Geändert von Vasco1 (18.09.2009 um 11:41 Uhr)
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18.09.2009 12:00 #3
hi vasco,
habe ich irgendwo geschrieben das mir was nicht passt?
und ja, habe schon eine antwort bekommen, aber vielleicht hat noch jemand anderes eine antwort dazu !!!
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18.09.2009 12:06 #4Vasco1Gast
Hi Waldfee-
Du hast einen gültigen Vertrag mit dieser Kündigungsoption bei Verkauf
unterschrieben.
Also ist es gültig ! Wenn Du was anderes möchtest , warum hast
Du diese Wünsche nicht verhandelt und im Vertrag fixiert ?
PS
Der Vermieter kann immer kündigen, wenn die Miete nicht bezahlt wird .
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18.09.2009 12:08 #5
ich habe gar nicht die absicht was zu ändern, mich interessiert nur ob es so gesetzlich ok ist. bin der meinung habe mal was anderes gelesen.
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18.09.2009 16:58 #6
Hallo,
einen entsprechende Aussage hab ich dir nicht Waldfee.
Allerdings nehme ich an, dass ein neuer Eigentümer dir schon vor Ablauf deines Vertrages kündigen kann. Natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
LG
NanaUnsere Website: Leben in Portugal - Informationen für Urlauber, Auswanderer und Residenten.
É sexta-feira, suei a semana inteira,no bolso não trago nem um tostão, alguem me arranja emprego... Boss AC - Sexta-feira
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10.10.2009 14:22 #7Forianer
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- 22.09.2009
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- 305
Da ich die Möglichkeit hätte, eine schöne kleine Wohnung in Grândula zu mieten, frage ich mich, ob ich überhaupt aus meiner jetztigen Mietwohnung ausziehen könnte - rein rechtlich gesehen, falls mir die Vermieterin nicht entgegenkommt. Ich hatte noch nie selbst mit ihr zu tun, kenne nur ihre Stimme, wenn sie den Hund anbrüllt, was vielleicht nichts Gutes verspricht

Im Vertrag heißt es zur Mietdauer nur:
Este arrendamento é feito pelo prazo de cinco anos, tendo o seu início no dia 01 de Novembro de 2007, e renovar-se-á automaticamente no seu termo por períodos de um ano, sem prejuízo de as partes se oporem à sua renovação nos termos dos art.ºs 1097º e 1098º do Código Civil.
Ferner heißt es zu Beginn des Vertrages allgemein, dass für Aspekte, die nicht explizit im Vertrag geregelt sind, die jeweilige Rechtslage gilt. Davon habe ich aber keine Ahnung
Bedeutet das Obige, dass ich vor Ablauf der 5 Jahre nicht ausziehen kann? Ich hatte zwar den Makler bei Vertragsabschluss schon gefragt und er meinte, ich könnte auch vorher ausziehen, aber ich habe das nicht schriftlich und bei Maklern weiß man ja nie ...
Wäre schön, wenn sich jemand damit auskennen würde
Wäre ja schon seltsam, wenn man 5 Jahre gefesselt wäre, in so langer Zeit kann so vieles passieren ... Leider ist die Wohnung auch etwas überteuert, weshalb es schwer sein dürfte, einen Nachmieter zu finden, noch dazu für mich.
Geändert von euzinho (10.10.2009 um 14:25 Uhr)
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10.10.2009 14:55 #8
@ Waldfee
Was Du meinst mit dem "ersten Jahr", bezieht sich auf die alten Mietvertragsregelungen, die aber seit Jahren nicht mehr gelten. Es bestehen noch viele mündliche bzw. unbefristete Mietverträge aus Anno Dazumal. Da ist es tatsächlich so, dass nach einem Jahr der Vermieter nahezu keine Möglichkeit hat, den Mieter loszuwerden. Nur wenn er die Miete ohne Grund nicht bezahlt. Darum wollten auch viele Vermieter, dass ihre Mieter neue Mietverträge unterschreiben, was logischer Weise keiner gemacht hat.
Bei den jetzigen Mietverträgen ist das vertraglich geregelt und gibt dem Vermieter mehr Spielraum, sein Eigentum individueller nutzen zu können.
@ Euzinho
Die vereinbarte Mietvertragslaufzeit ist für beide Parteien bindend. Selbstverständlich kannst Du auch vorher ausziehen. Es ist nur die Frage, ob es Sinn macht. Das ist irgendwie portugiesische Logik des Maklers....
Wenn Du keinen Nachmieter findest, dann bezahlst Du die Miete bis zum Ende des Mietvertrages weiter - also für die volle Vertragslaufzeit - und Du darfst auch nicht vergessen, rechtzeitig zu kündigen, weil sich sonst der Vertrag um eine weiteres Jahr automatisch verlängert.
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Diese Angaben wie immer ohne Gewähr - weil ich kein Rechtsanwalt bin. So ist diese Antwort auch keine Rechtsberatung, sondern leidgeprüfte Erfahrung von Auswanderern, die das schon hinter sich haben...Wolfgang
Des Narren Geschenk wird dir nicht viel frommen;
denn mit einem Auge gibt er, und mit sieben Augen siehet er, was er dafür kriege.
(Jesus Sirach)
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10.10.2009 14:56 #9Forianer
- Registriert seit
- 22.09.2009
- Beiträge
- 305
Jetzt habe ich hier gerade folgenden Satz gefunden:
Bastante criticável é o facto de aos contratos habitacionais com prazo certo, não existir uma autonomia contratual das partes, pois mantém-se o prazo de duração mínimo fixado em 5 anos, sendo este prazo apenas obrigatório para o senhorio uma vez que o arrendatário pode-se libertar do contrato quando entender.
Bedeutet das, dass ich jederzeit ausziehen könnte? Wie lange vor Auszug müsste ich kündigen? Bin leider nicht reich und möchte nicht gerne Monate doppelt Miete bezahlen.
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10.10.2009 14:59 #10



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