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Thema: Mietvertrag

  1. #31
    « Mein Wohnort auf der Karte Avatar von El Muto
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    Coimbra

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    Nur so als Nachtrag:

    Den vollständigen Código Civil, in dem die letzten Änderungen zum Mietrecht berücksichtigt sind, kann man z.B. hier finden:

    Portolegal.com - Código Civil Português

    Um Wohnungsvermietung konkret geht es ab
    SECÇÃO VII
    Arrendamento de prédios urbanos
    Artigo 1064.º

    Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur in sehr speziellen Fällen kündigen, und in jedem Fall mit mindestens einem Jahr Ankündigungsfrist, meistens sogar 5 Jahre. Eigenbedarf z.B. ist auch nur in sehr engen Grenzen geltend zu machen. Ausnahmen gibt es nur, wenn man die Miete nicht zahlt, die Wohnung ruiniert und solche Sachen (Artigo 1083º)

    Der Mieter kann jeden Mietvertrag ab sechs Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses innerhalb von 120 Tagen kündigen.

    Bei Ferienwohnungen gelten in der Tat andere Regelungen - die stehen auch alle da drin...
    Viele Grüße aus Coimbra
    El Muto

    Er sieht nur schwarz und weiß die ganze Welt, die Zwischentöne sieht er nicht.
    Weil ihm das schwarz und weiß viel leichter fällt - er hat zuwenig Licht. (Arik Brauer)

  2. #32
    Forianer
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    Standard Mieter

    Zitat Zitat von RalfYLena Beitrag anzeigen
    Freunde von mir haben in ihrer Wohnung einen Mieter, der nicht zahlt.

    1. Mietrückstand 3 Monate
    2. Mieter offenbar nie zu Hause
    (niemand öffnet die Tür)
    3. Polizei angerufen und um Beistand gebeten.
    4. Polizeibeamte kommen und sind Zeugen.
    5. Tür aufgebrochen (Polizei dabei)
    6. Hab & Gut des Mieters in die Mülltonne geworfen (Polizei dabei)
    7. Neues Schloss eingesetzt, Wohnung gesäubert.
    8. Neuer Mieter bezieht Wohnung.
    9. Fertig.

    Ein Rechtsweg wie aus einem Märchenbuch.....
    Sehr guter Rechtsweg ! Hierzu eine Frage: Wie kann ich als Vermieter nachpruefen, ob mein neuer Mieter "sauber" (vorherige Mietschulden, sonstige Probleme) ist ?

    Gruesse
    lobo

  3. #33
    HJB
    HJB ist offline
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    Standard

    Den Beitrag von Ralph fasst bitte als satirischen Beitrag auf!!
    Der geschilderte "Weg" ist grundsätzlich kein "Rechtsweg" sondern wie in D auch "verbotene Eigenmacht"!

    Wohlgemerkt grundsätzlich!
    Im geschilderten Fall mögen ja besondere Umstände vorgelegen haben, die in der Fallbeschreibung jedoch nicht festgehalten sind.

    Entsprechende Bedenken hatte schon euzinho angemeldet.

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