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Ergebnis 31 bis 33 von 33
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16.10.2009 14:54 #31
Nur so als Nachtrag:
Den vollständigen Código Civil, in dem die letzten Änderungen zum Mietrecht berücksichtigt sind, kann man z.B. hier finden:
Portolegal.com - Código Civil Português
Um Wohnungsvermietung konkret geht es ab
SECÇÃO VII
Arrendamento de prédios urbanos
Artigo 1064.º
Der Vermieter kann einen unbefristeten Mietvertrag nur in sehr speziellen Fällen kündigen, und in jedem Fall mit mindestens einem Jahr Ankündigungsfrist, meistens sogar 5 Jahre. Eigenbedarf z.B. ist auch nur in sehr engen Grenzen geltend zu machen. Ausnahmen gibt es nur, wenn man die Miete nicht zahlt, die Wohnung ruiniert und solche Sachen (Artigo 1083º)
Der Mieter kann jeden Mietvertrag ab sechs Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses innerhalb von 120 Tagen kündigen.
Bei Ferienwohnungen gelten in der Tat andere Regelungen - die stehen auch alle da drin...Viele Grüße aus Coimbra
El Muto
Er sieht nur schwarz und weiß die ganze Welt, die Zwischentöne sieht er nicht.
Weil ihm das schwarz und weiß viel leichter fällt - er hat zuwenig Licht. (Arik Brauer)
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06.07.2010 09:13 #32Forianer
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- 02.07.2010
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- 90
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06.07.2010 11:59 #33
Den Beitrag von Ralph fasst bitte als satirischen Beitrag auf!!
Der geschilderte "Weg" ist grundsätzlich kein "Rechtsweg" sondern wie in D auch "verbotene Eigenmacht"!
Wohlgemerkt grundsätzlich!
Im geschilderten Fall mögen ja besondere Umstände vorgelegen haben, die in der Fallbeschreibung jedoch nicht festgehalten sind.
Entsprechende Bedenken hatte schon euzinho angemeldet.



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