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11.10.2009 00:50 #21HeiMaGast
Der Vertag ist befristet.
In P verlängert sich der befristete Mietvertrag automatisch um dieselbe Zeit, wenn nicht widersprochen wird.
Frist für Vermieter: ein Jahr vor Ablauf der Mietzeit
Frist für Mieter: 120 Tage
Steht im Artigo 1096, 1097, 1098 im Nova Lei do Arrendamento Urbano, NLAU
Ich kann zwar nicht so gut portugiesisch, aber kannst es ja mal nachlesen.
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11.10.2009 00:54 #22HeiMaGast
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11.10.2009 01:23 #23Forianer
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- Beiträge
- 305
Da ist dein Nachbar wohl einer Fehlinformation aufgesessen, denn die automatische Verlängerung bedeutet nicht, dass der Vertrag unbefristet ist.
Ist in dem Link oben ausführlich beschrieben. Die automatische Verlängerung ist ja im Endeffekt nur eine Vereinfachung, damit man nicht einen neuen Vertrag aufsetzen muss. Ist ja bei Sapo etc. auch nicht anders.
Ist ja eigentlich auch mehr oder weniger logisch, dass ein Mieter nicht 5 Jahre in einer Wohnung festhängt. Das Verhältnis Mieter-Vermieter ist eben absolut nicht symmetrisch, weshalb auch deutliche Unterschiede in den Rechten und Pflichten gerechtfertigt sind.Geändert von euzinho (11.10.2009 um 01:28 Uhr)
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11.10.2009 02:54 #24
Hallo Leute,
ich wollte nur nochmal bestätigen, dass Heike völlig recht hat. Dazu braucht man keinen Rechtsanwalt zu konsultieren...
Ein befristeter Mietvertrag kann vom Vermieter nicht vor Ablauf der Frist gekündigt werden. Und verlängert sich automatisch, wenn der Vermieter nicht mindestens ein Jahr vor Ablauf den Vertrag kündigt.
Der Mieter kann immer innerhalb von 120 Tagen kündigen, egal ob der Mietvertrag befristet ist oder nicht. Man kann also als Mieter auch einen auf 5 Jahre befristeten Mietvertrag ohne weiteres nach 4 Monaten kündigen, sprich vom Moment der Kündigung an zahlt man noch für weitere 4 Monate Miete und muss bis spätestens dann die Wohnung räumen.
Das gilt wohlbemerkt nur für Mieter, die in dem Mietobjekt wohnen. Das gilt nicht für Mietverträge von Geschäften usw.Viele Grüße aus Coimbra
El Muto
Er sieht nur schwarz und weiß die ganze Welt, die Zwischentöne sieht er nicht.
Weil ihm das schwarz und weiß viel leichter fällt - er hat zuwenig Licht. (Arik Brauer)
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11.10.2009 09:50 #25
und das ist genau der Punkt. Es ist ein Geschäftsraum gewesen.
Man lernt nie aus
WolfgangWolfgang
Fruchtsäfte haben 12 Vitamine * Jägermeister hat 56 Kräuter
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11.10.2009 13:21 #26
Mietverträge
Hier mal eine Übersicht von Wohnraummietverträgen
Vertragslaufzeit sowie Beendigung von Wohnraummietverträgen durch Widerspruch und/oder Kündigung(Sonderregelungen gelten bei Alt-Verträgen,die vor dem 28.06.2006 abgeschlossen wurden).
Befristete Verträge:Laufzeit mindestens 3 und höchstens 30 Jahre:Ausnahme z.B.Ferienwohnung.
Beendigung
Mieter=Beendigung nach Ablauf der Vertragszeit:Widerspruch 120 Tage im voraus
Ordentliche Kündigung:Frist von 120 Tagen
Außerordentliche Kündigung:Nichterfüllung des Vertrages,z.B.Hinderung an der Nutzung
Vermieter=Beendigung nach Ablauf der Vertragszeit:Widerspruch 1 Jahr im voraus
Außerordentliche Kündigung:Nichterfüllung des Vertrages,Z.B.Zahlungsverzug
Unbefristete Verträge
Mieter=Ordentliche Kündigung:Frist von 120 Tagen
Außerordentliche Kündigung:Nichterfüllung des Vertrages,z.B.Hinderung an der Nutzung
Vermieter=Außerordentliche Kündigung:Eigenbedarf oder umfassende Retaurierungsarbeiten.(Abfindung:1 Jahresmiete)
Ordentliche Kündigung:Frist von 5 Jahren
Außerordentliche Kündigung:Nichterfüllung des Vertrages,z.B.Zahlungsverzug
Quelle:ESA 01/08
Autor : RA Dr.Alexander Rathenau,Lagos
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11.10.2009 13:25 #27Forumshex'
Mein Wohnort auf der Karte
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- Monchique aufm Berch
guten morgen kielian -
und vielen dank für die aufstellung.
um abraço da Chica, der forums
tlm: +351 91 993 1234
„Wer widerspricht, ist nicht gefährlich. Gefährlich ist, wer zu feige ist zu widersprechen.“
Napoleon I. Bonaparte
"Leben in Portugal": Die große Info-Datenbank der Portugallier
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11.10.2009 13:56 #28
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11.10.2009 14:21 #29
Freunde von mir haben in ihrer Wohnung einen Mieter, der nicht zahlt.
1. Mietrückstand 3 Monate
2. Mieter offenbar nie zu Hause
(niemand öffnet die Tür)
3. Polizei angerufen und um Beistand gebeten.
4. Polizeibeamte kommen und sind Zeugen.
5. Tür aufgebrochen (Polizei dabei)
6. Hab & Gut des Mieters in die Mülltonne geworfen (Polizei dabei)
7. Neues Schloss eingesetzt, Wohnung gesäubert.
8. Neuer Mieter bezieht Wohnung.
9. Fertig.
Ein Rechtsweg wie aus einem Märchenbuch.....
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11.10.2009 15:13 #30Forianer
- Registriert seit
- 22.09.2009
- Beiträge
- 305
Ich frage mich, ob das rechtens war
Kann sein, dass der Vermieter sogar verklagt werden könnte, theoretisch, auch wenn der Mieter vermutlich keinen Wert auf den Rechtsweg legt. Normalerweise vergehen vom Wunsch des Vermieters, seinen Mieter warum auch immer loszuwerden, bis zum tatsächlichen rechtmäßigen Rauswurf mindestens 9 Monate, habe ich wo gelesen.
Aber wenn der Mieter nie zuhause ist, gilt die Wohnung eh als Ferienwohnung oder dergleichen, nicht als reguläre Wohnung. Vielleicht gelten da wieder andere Gesetze.



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