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10.10.2009 15:38 #11
não existir uma autonomia contratual das partes
Das ist nach meiner Meinung der Knackpunkt in diesem Hochportugiesisch.
Bei Deinem Mietvertrag ist nach 5 Jahren eine automatische Verlängerung vereinbart. Also wurde eine Vereinbarung getroffen. Das von Dir so sehr Gewünschte gilt jedoch nur für den Fall, falls keine Vereinbarung getroffen worden wäre... Das ist aber nicht der Fall.
Bin mir aber nicht 100% sicher. Da frage am Besten lieber einen Anwalt.
Vielleicht sind da die Muttersprachler besser, wie man diesen amtsportugiesischen Satz genau interpretiert.
WolfgangWolfgang
Fruchtsäfte haben 12 Vitamine * Jägermeister hat 56 Kräuter
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10.10.2009 16:42 #12
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, gilt diese Regelung, wenn kein Hinweis zu finden ist über die automatische Verlängerung, wenn keiner vorher kündigt. Das trifft ja wie Wolfgang schon sagte hier nicht zu.
Da sich dein Vertrag jeweil um ein folgendes Jahr verlängert, wenn nicht entsprechend gekündigt worden ist, wäre vielmehr wichtiger zu erfahren, ob es wie in D diese 3-Monats-Frist zum Monatsende gilt oder nur 1 Monat.
Vielleicht könntest du mit deiner Vermieterin sprechen, ob sie dir entgegen kommen kann.
LG
NanaUnsere Website: Leben in Portugal - Informationen für Urlauber, Auswanderer und Residenten.
É sexta-feira, suei a semana inteira,no bolso não trago nem um tostão, alguem me arranja emprego... Boss AC - Sexta-feira
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10.10.2009 16:46 #13Forianer
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Hm, ich denke nicht, dass dies das Problem ist. Es fehlt wohl ein Komma, dann wäre der Einschub klarer abgetrennt. Was du als Bedingung auffasst, ist wohl einfach das Objekt der Kritik.
Bastante criticável é o facto de, aos contratos habitacionais com prazo, certo não existir uma autonomia contratual das partes, pois mantém-se o prazo de duração mínimo fixado em 5 anos, sendo este prazo apenas obrigatório para o senhorio uma vez que o arrendatário pode-se libertar do contrato quando entender.
Meine Frage ist eher, ob der Inhalt tatsächlich (noch) zutrifft. Leider kenn ich keine Anwälte, außer meiner Vermieterin
Aber wenn ich die frage und es nicht stimmt, dann weiß sie, dass ich gerne ausziehen würde. Keine Ahnung, wie sie reagieren würde.
Ich habe jetzt einfach die Maklerin der Wohnung in Grândola gefragt, die müsste es eigentlich auch wissen. Lustigerweise hat sie mir von selbst vorgeschlagen, zuerst einen auf 1 Jahr befristeten Vertrag abzuschließen, der dann verlängert würde, wenn mir die Wohnung und Stadt taugte
Geändert von euzinho (10.10.2009 um 16:53 Uhr)
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10.10.2009 17:09 #14Forianer
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Ja, genau das ist im Grunde mein Problem, selbst 3 Monate wären schon happig, wenn man zwei Wohnungen parallel bezahlen muss. Bei meiner ersten Wohnung in Portugal konnte ich einfach am Ende des Monats ausziehen, aber das war auch alles etwas inoffiziell, kein NRAU-Vertrag, keine Quittungen etc., nur ein Wisch mit 5 oder 6 Zeilen zur Kaution etc.
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10.10.2009 18:31 #15
diese Frage stellt sich eh erst frühestens 3 Monate vor dem 1.11.2012, weil Du ja einen 5-Jahresvertrag hast. Nachdem auch gilt, dass die gesetzlichen Grundlagen angewandt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Kündigungsfrist bei deinem 5 Jahresvertrag dann spätestens 3 Monate vor Ablauf, das wäre dann spätestens der 31.7.2012.
WolfgangWolfgang
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10.10.2009 23:12 #16Forianer
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Hab hier eine deutschsprachige Datei zum portugiesischen Mietrecht gefunden, darin schreibt der Anwalt:
"Befristete Verträge kann nur der Mieter durch eine ordentliche Kündigung (denúncia) beenden. Ohne Angabe eines Grundes ist es ihm gestattet, mit einer Frist von 120 Tagen das Mietverhältnis jederzeit aufzulösen. Dem Vermieter steht dieses Recht nicht zu. Er kann allein durch seinen Widerspruch die automatische Verlängerung des Vertrages verhindern."
Zudem kann mit beiderseitigem Einverständnis der Vertrag jederzeit vor Ablauf der 120-Tage-Frist aufgelöst werden.
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10.10.2009 23:16 #17HeiMaGast
Das stimmt so nicht.diese Frage stellt sich eh erst frühestens 3 Monate vor dem 1.11.2012, weil Du ja einen 5-Jahresvertrag hast
Dem Mieter ist es gestattet einen befristeten Mietvertrag ( zwischen 5 und 30 Jahren) ohne Angabe eines Grundes mit einer Frist von 120 Tagen zum Monatsende aufzulösen = ordentliche Kündigung/denúncia. Dem Vermieter steht dieses Recht nicht zu.
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10.10.2009 23:18 #18HeiMaGast
Hallo euzinho,
da warst du etwas schneller. Aber so ist es richtig und steht es auch im Aprova o Novo Regime do Arrendamento Urbano (NRAU.
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10.10.2009 23:27 #19Forianer
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Hehe
Na ja, ist aber immer noch teuer genug, 4 Monate doppelt bezahlen, wenn ich Pech habe
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10.10.2009 23:28 #20
ich will den Damen und Herren ja nicht widersprechen. Aber der Vertrag ist nicht befristet, weil er sich automatisch nach den 5 Jahren um ein jeweils weiteres Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird. Ein befristeter Mietvertrag ist nach meinem Verständnis ein Vertrag, der an einem bestimmten Tag endet.
Das ist hier nicht der Fall.
Wird wohl doch besser ein Anwalt konsultiert werden müssen. Dafür sind sie ja auch da.
Jedenfalls werden wir irgendwann demnächst eine verbindliche Auskunft erhalten. Spätestens, wenn ein bestimmtes Forums-Mitglied aus dem Urlaub zurück ist.
Ich weiß nur von einem Nachbarn, dass der an die 5 Jahre gebunden war, weil in seinem Vertrag eine automatische Verlängerung bereits vereinbart war.
WolfgangGeändert von Wolfgang (10.10.2009 um 23:35 Uhr)
Wolfgang
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