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19.10.2009 14:15 #1Forianer


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Legalisierung eines KFZ in Portugal
bevor ich hier den Vorgang schildere, ich habe nach diesen Schritten 2 Autos legalisiert. Eins im Mai 2004 und das andere im Nov/Dez 2007. Dauer ca. 3 Wochen.
1. Finanzamt folgende Formulare besorgen
Certidao das Financas com rendimentos 3 ultimos anos
Certidao das Financas atestando a inexistencia de dividas
Declaracao Financeis se está ou nao colectado em alguma activas comercial
Kosten ca. 25 euro
Anschließend Seguranca Social
Certidao da Seguranca Social atestando a inexistencia de dividas
Kostenlos
2.
TÜV- Abnahme Mod 1402 und COC
Kosten ca. 68 Euro
3.
DGV vorläufige Homologacao Nr besorgen
4.
Zoll folgende Papiere besorgen
Declaracao de nao cedencia, oneracao, doacao e transmissao (kostenlos)
Declaracao da data da entrada no Pais (kostenlos)
Declaracao do valor comercfial do veiculo (kostenlos
Declaracao Aduaneira de Veicolo- DAV 2105 Euro 2,70
Weitere Vorlagen für den Zoll
KFZ-Brief plus 2 Kopien
KFZ-Schein plus 2 Kopien
Personalausweis oder Pass plus 2 Kopien
Contribuinte plus 2 Kopien
COC
TÜV (mod 1402)
Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
Rechnungen oder Gehaltsmitteilungen vom laufenden Jahr sowie der letzen 2 Jahre aus Deutschland (jeweils 1)
Erhalt der Matricula (Kennzeichen)
Zur DGV
Alle nötigen Papiere abgeben zur Erstellung der Livrete 33,00 Euro
Kosten ohne Spesen ca. 130,00 EUro Ende 2007
© D.W.
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19.10.2009 15:11 #2Forumshex'
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oi doris -
vielen dank.
jetzt haben wirs endlich mal zusammengefasst und sogar mit kostenplan.
um abraço da Chica, der forums
tlm: +351 91 993 1234
„Wer widerspricht, ist nicht gefährlich. Gefährlich ist, wer zu feige ist zu widersprechen.“
Napoleon I. Bonaparte
"Leben in Portugal": Die große Info-Datenbank der Portugallier
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19.10.2009 15:17 #3Forianer
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moin
Gefällt mir auch sehr gut, allerdings ist seit einiger Zeit dies:
Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
nicht mehr notwendig, da die ersten 5 Jahre als vorläufige residencia gelten, vereinfachtes Verfahren, kann bei der câmara municipal erledigt werden.
LG Martin
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19.10.2009 15:40 #4Forianer


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19.10.2009 15:42 #5Forianer


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19.10.2009 17:47 #6Forianer
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moin
Kann sein, dass ich was falsch verstehe:
Einsparung der Zulassungssteuer bei Mitnahme als Umzugsgut. DAS geht nur mit residencia. Und diese erfordert heute nicht mehr die Abmeldung in D.
Da Du nix von Zulassungssteuer gesagt hast, gehe ich davon aus, dass es sich um Umzugsgut handelt. MIT Zulassungssteuer sieht die Kostenrechnung allerdings anders aus - ganz anders.
Tip: Homologation kann man sich günstiger bei der DEKRA besorgen, habe da auch keine aktuellen Preise, war aber (2004) etwa 50€. Homologation beim Händler war da >100€ wenn ich mich recht erinnere 140€.
LG Martin
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19.10.2009 17:51 #7Forianer
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moin nochmal
habs mir nochmal genauer durchgelesen und komme garnicht mehr klar!
Allein die DUC kostet schon 63€.
Also ich passe und ziehe meine Bemerkungen zurück, hier ist von was völlig anderem die Rede.
Nichts für ungut - LG Martin
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19.10.2009 18:34 #8Forianer


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Hallo Martin,
Du hast da wohl wirklich was falsch verstanden. Bei meiner Erklärung geht es darum wie man keine Einfuhrsteuer zahlen muss.
Das DUC, worüber Du schreibst behandelt die Zulassungssteuer.
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19.10.2009 20:07 #9Forianer
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moin
Sorry, DUC ist falsch, gemeint hatte ich DUA,
documento unico de automovel.
DUC ist documento unico de cobrança. Mein Fehler!
Aber was ist Einfuhrsteuer?!
Wo bei den finaças (online) finde ich die denn?
LG Martin
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19.10.2009 21:04 #10
Hallo MartinX
für die Beantragung der Residencia brauchst man in der Tat keine Abmeldebescheinigung aus D.
Will man aber ein Fahrzeug als Umzugsgut in Portugal steuerbefreit einführen, verlangt die Behörde sehr wohl eine Abmeldebescheinigung, weil man muss beweisen können, dass der Umzug tatsächlich stattfindet oder stattgefunden hat.
WolfgangWolfgang
Des Narren Geschenk wird dir nicht viel frommen;
denn mit einem Auge gibt er, und mit sieben Augen siehet er, was er dafür kriege.
(Jesus Sirach)
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