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30.01.2010 10:38 #11
um das ging es ja nicht, Chica. Es wurde gesagt, dass, wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz hat, auch in Deutschland versteuern muss. Kein Wort von - in Portugal auch Steuern zahlen müssen.
Es greift das Besteuerungsabkommen der EU. Und danach ist man in dem Land zur Steuer verpflichtet, heißt - die Steuererklärung muss in diesem Land erfolgen, wo der LEbensmittelpunkt ist. Wenn dann Staaten vorab 10% für sich behalten, die dann im Nachhinein anerkannt werden, ist das eine andere Geschichte.Wolfgang
Der Edle strebt nach Harmonie, nicht nach Gleichheit. Der Gemeine strebt nach Gleichheit, nicht nach Harmonie.
(Konfuzius)
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30.01.2010 11:21 #12Forumshex'
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hi wolfgang -
seh ich anders, weil: einkünfte die in D generiert werden, muss ich auch in D versteuern, zumindest zu einem kleineren steuersatz, auch wenn ich den lebensmittelpunkt in PT habe.
umgekehrt:
wenn ich in D lebe (lebensmittelpunkt = mindestens 183+1 tage des jahres) und in PT einkünfte erziele,(z.b. aus vermietung), muss ich die ebenfalls teilweise in PT versteuern und auch in D.
ob die leute das tun, ist eine andere frage.
@dehannes:
ich erziele mein gesamtes einkommen in D, habe aber meinen lebensmittelpunkt eindeutig in PT.
dennoch behalten meine auftraggeber (in meinem fall: verlage) 10% ein, und führen dies als steuer an die bundesdeutschen finanzbehörden ab.
wenn man KEINE befreiung nach - in meinem fall - "§ 50d auf erteilung einer freistellungsbescheinigung und/oder erstattung von abzugssteuer für lizenzgebühren aufgrund des doppelbesteuerungsabkommens zwischen der bundesrepublik deutschland und portugal" hat, MÜSSEN sie bei einem einkommen von jährlich über 5000 euro (die zahl hab ich so im kopf, da kann sich was geändert haben) sogar 20% in D abführen.
auch diese 20% könnte man sich bei der steuererklärung hier in PT anrechnen lassen und dann hier entsprechend verminderte steuer abführen.
dazu muss man aber die entsprechenden belege vorweisen können. "meine" verlage stellen mir jeweils im quartal die entsprechenden steuerbescheinigungen aus.
wie gesagt:
das ist mein aktueller wissenstand.
das wurde mir von diversen buchhaltungen diverser verlage und auch meinen jeweiligen steuerberatern in PT und D so vermittelt.
die finanzbehörden sind nicht doof - weder hier in PT noch in D. klar
kann man damit durchkommen, wenn die einkommensquelle in D da mitspielt (ich weiß ja nicht, auf welche dehannes sein geld verdient) und seine meldungen ans finanzamt unterlassen.um abraço da Chica, der forums
tlm: +351 91 993 1234
„Wer widerspricht, ist nicht gefährlich. Gefährlich ist, wer zu feige ist zu widersprechen.“
Napoleon I. Bonaparte
"Leben in Portugal": Die große Info-Datenbank der Portugallier
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30.01.2010 16:23 #13
Du siehst es nicht anders, sondern genauso. Du bezahlst zunächst eine Pauschalabgabe in D, die Dir in dem Land, in dem Du steuerpflichtig bist, angerechnet wird.
Wolfgang
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30.01.2010 20:36 #14
Und nu komm ich wieder....

Ich beziehe mein Geld aus D, habe meinen einzigen Wohnsitz in P und versteuere zu 100% in P.Unsere Website: Leben in Portugal - Informationen für Urlauber, Auswanderer und Residenten.
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30.01.2010 21:00 #15Forumshex'
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dringlich steuerberater aufsuchen, bevor man was macht...
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31.01.2010 13:54 #16
Wo Steuern zahlen?
Ich habe den Eindruck, die Sachverhalte laufen ziemlich durcheinander. Obwohl die Kommentare sich scheinbar widersprechen, ist vermutlich an allen etwas richtig und manches stimmt eben nur eingeschränkt. Außerdem sagt der Begriff "steuerpflichtig" nicht unbedingt, dass Steuern auch tatsächlich zu zahlen sind.
Mein Halbwissen langt ebenfalls nicht aus, wirklich weiterzuhelfen, daher rate ich eben, die Situation individuell vom Fachmann betrachten und sich beraten zu lassen.
Herzlichst, Michael
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31.01.2010 15:00 #17
sagen wir doch die ganze Zeit...
Wolfgang
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